Allgemeine Auftragsbedingungen
Klare Regeln für eine gute Zusammenarbeit
Sie gründen ein Unternehmen oder buchen für Ihre Firma? Dann gelten in der Regel die Bedingungen für Unternehmen.
Für die Zusammenarbeit mit Monvel gelten unterschiedliche Auftragsbedingungen – je nachdem, ob Sie als Unternehmer oder als Verbraucher handeln.
Sie beauftragen Monvel für ein bestehendes Unternehmen oder zur konkreten Vorbereitung und Umsetzung einer bereits geplanten selbstständigen Tätigkeit.
Sie beauftragen Monvel für eine private Angelegenheit oder möchten zunächst prüfen, ob eine Selbstständigkeit für Sie infrage kommt.
Sie sind unsicher, welche Bedingungen für Sie gelten?
Entscheidend ist der Zweck Ihrer Beauftragung. Auch Personen, die noch kein Unternehmen gegründet haben, können rechtlich bereits als Unternehmer handeln.
Wir klären die zutreffenden Vertragsbedingungen gerne vor der Auftragsbestätigung mit Ihnen.
Kontakt: info@monvel.eu
Allgemeine Auftragsbedingungen (B2B) der Monvel UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Analyse-, Schulungs-, Koordinations- und Begleitleistungen der Monvel UG (haftungsbeschränkt), Rechberghäuser Weg 11, 73035 Göppingen, Deutschland (nachfolgend „Monvel“).
(2) Die Angebote von Monvel richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit Monvel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Auftragsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website von Monvel stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
(2) Mit der Übermittlung einer Buchungsanfrage über das Buchungssystem, per E-Mail oder auf einem anderen vereinbarten Weg gibt der Auftraggeber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählte Leistung ab.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Monvel die Buchungsanfrage ausdrücklich in Textform, beispielsweise per E-Mail, annimmt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar.
(4) Monvel ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht nicht.
(5) Nach Vertragsschluss stellt Monvel die vereinbarte Vergütung gemäß § 6 in Rechnung.
(6) Ein angebotenes kostenloses Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Eine Vertragsabwicklung in englischer Sprache kann individuell vereinbart werden. Werden die Auftragsbedingungen in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt, ist bei Auslegungsunterschieden die deutsche Fassung maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(8) Der Auftraggeber erhält die Auftragsbestätigung in Textform. Die für den jeweiligen Auftrag maßgeblichen Vertragsunterlagen einschließlich der vereinbarten Leistungsbeschreibung und der geltenden Auftragsbedingungen werden ihm in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Inhalt, Umfang und Vergütung der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung beziehungsweise aus einem individuellen Angebot.
(2) Monvel erbringt insbesondere strategische, organisatorische, betriebswirtschaftliche und administrative Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen:
– Internationaler Marktzugang und Marktstrategien
– Unternehmensgründung und Geschäftsaufbau
– Executive Education und internationale Programme
– Internationale Fachkräfte- und Talentprogramme
(3) Monvel schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder geschäftlicher Erfolg wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere übernimmt Monvel keine Garantie für einen erfolgreichen Markteintritt, die Erteilung behördlicher Genehmigungen, eine Registereintragung, die Gewinnung von Kunden oder Fachkräften oder bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse.
(4) Analysen, Einschätzungen und Empfehlungen beruhen auf den verfügbaren Informationen, den Angaben des Auftraggebers sowie dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(5) Soweit die vereinbarte Leistung die Mitwirkung externer Gesprächspartner, Behörden, Banken, Institutionen oder sonstiger Dritter voraussetzt, können sich Bearbeitungs- und Abstimmungszeiten aufgrund deren Verfügbarkeit und Mitwirkung verlängern. Monvel informiert den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen und stimmt erforderlichenfalls einen angepassten Zeitplan mit ihm ab.
(6) Vereinbarte Leistungsfristen beziehen sich grundsätzlich auf die von Monvel zu erbringenden Arbeiten. Sie stellen keine Garantie für Bearbeitungszeiten, Entscheidungen oder Leistungen unabhängiger Dritter dar. Die vereinbarten Leistungspflichten von Monvel bleiben unberührt.
(7) Monvel kann zur Leistungserbringung fachlich geeignete Mitarbeiter und Kooperationspartner einsetzen. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(8) Leistungen, die über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach vorheriger Abstimmung und Vereinbarung ihrer Vergütung erbracht.
(9) Soweit die vereinbarte Leistung die Erstellung eines abnahmefähigen Werks umfasst, gelten für dessen Abnahme und etwaige Mängel die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Beratungs- und sonstige Dienstleistungen, bei denen kein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet ist, bedürfen keiner werkvertraglichen Abnahme.
(10) Wird die Leistungserbringung durch ein unvorhersehbares, von der betroffenen Vertragspartei nicht zu vertretendes und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis erheblich beeinträchtigt, informiert diese die andere Vertragspartei unverzüglich. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen und gegebenenfalls eine Anpassung des Zeitplans ab. Gesetzliche Leistungsstörungs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 4 Abgrenzung zu Rechts- und Steuerberatung
(1) Monvel erbringt strategische, organisatorische, administrative und betriebswirtschaftliche Beratungs- und Begleitleistungen.
(2) Monvel erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen, keine vorbehaltene Steuerberatung und keine notariellen Tätigkeiten. Gesetzlich zulässige Nebenleistungen bleiben unberührt.
(3) Soweit im Rahmen eines Auftrags eine rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung oder eine notarielle Tätigkeit erforderlich ist, erfolgt diese durch entsprechend befugte Berufsträger.
(4) Monvel kann die organisatorische Abstimmung mit externen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und anderen Fachberatern unterstützen.
(5) Die Beauftragung und Vergütung dieser externen Berufsträger erfolgt grundsätzlich unmittelbar durch den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Monvel alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
(2) Dies umfasst insbesondere die Beantwortung vereinbarter Fragebögen, die Bereitstellung erforderlicher Dokumente sowie die Benennung zuständiger Ansprechpartner.
(3) Vereinbarte Bearbeitungszeiten beginnen grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen der für die jeweilige Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Verzögerungen, die auf fehlende, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Bearbeitungsfristen um den dadurch verursachten Zeitraum. Erforderlichenfalls stimmen die Parteien einen angepassten Zeitplan ab.
(5) Entsteht durch unzureichende Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, informiert Monvel den Auftraggeber darüber. Eine gesonderte Berechnung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
(6) Der Auftraggeber bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen und die Prüfung und Freigabe der von ihm veranlassten Maßnahmen verantwortlich.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im bestätigten Auftrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(2) Nach Annahme der Buchungsanfrage beziehungsweise Abschluss eines individuellen Vertrags stellt Monvel die vereinbarte Vergütung in Rechnung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Monvel beginnt mit der Leistungserbringung grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen der erforderlichen Informationen und Unterlagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Bei umfangreicheren Projekten können gesonderte Zahlungspläne, Abschlagszahlungen oder projektbezogene Meilensteinzahlungen vereinbart werden.
(6) Externe Kosten, insbesondere Notar-, Register-, Behörden-, Übersetzungs-, Bank- oder sonstige Drittgebühren, sind nicht in den vereinbarten Leistungspreisen enthalten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Die Beauftragung kostenpflichtiger Leistungen Dritter erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber. Soll Monvel entsprechende Kosten im eigenen Namen veranlassen, bedarf dies einer vorherigen Vereinbarung.
(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Verzugszinsen und gegebenenfalls der Verzugspauschale nach § 288 BGB.
(9) Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Monvel nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Das Recht zur Aufrechnung mit entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt, soweit ein Ausschluss gesetzlich unzulässig wäre.
§ 7 Reisekosten und Leistungen vor Ort
(1) Online erbrachte Beratungs- und Besprechungsleistungen sind im vereinbarten Leistungspreis enthalten, soweit die jeweilige Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht.
(2) Für vereinbarte Leistungen vor Ort außerhalb von Göppingen können folgende zusätzliche Kosten berechnet werden:
– Pkw-Fahrten: 0,85 € je gefahrenem Kilometer
– Bahnreisen: tatsächliche Ticketkosten nach Beleg
– Flugreisen: tatsächliche Ticketkosten nach Beleg
– Übernachtungs- und Verpflegungskosten: tatsächlich angefallene, erforderliche und angemessene Kosten nach Beleg
– Reisezeit: 60 € je angefangener Stunde
(3) Reisekosten und die Vergütung von Reisezeiten werden vor der jeweiligen Beauftragung beziehungsweise Reise in Textform vereinbart.
(4) Die Abrechnung erfolgt zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(5) Reisezeiten werden nicht gesondert berechnet, soweit ihre Vergütung bereits ausdrücklich im vereinbarten Leistungspreis enthalten ist.
§ 8 Terminverschiebung, Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Vereinbarte Beratungs-, Besprechungs- und Schulungstermine können bis 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin einmalig kostenfrei verschoben werden, sofern ein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden kann. Gesetzliche Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
(2) Bei kurzfristigen Terminabsagen kann Monvel den nach den gesetzlichen Bestimmungen ersatzfähigen Schaden einschließlich erforderlicher und vergeblicher Aufwendungen geltend machen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten werden berücksichtigt.
(3) Bei der Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen, noch nicht erbrachte Leistungen und ersparte Aufwendungen werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen berücksichtigt.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Muss Monvel einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund verschieben, wird dem Auftraggeber ein zumutbarer Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
(6) Für bereits angefallene Reisekosten gelten bei Vertragsbeendigung die gesetzlichen Erstattungsregelungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
(7) Terminabsagen, Verschiebungen und Kündigungserklärungen sind in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@monvel.eu, mitzuteilen, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Monvel verpflichtet sich, alle im Rahmen eines Auftrags erhaltenen vertraulichen geschäftlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet und nur insoweit an Mitarbeiter oder Kooperationspartner weitergegeben werden, wie dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Diese Personen werden entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
– bereits allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind,
– ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden,
– Monvel nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
– Monvel rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhält oder
– aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder verbindlicher behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
(5) Eine Veröffentlichung des Auftraggebernamens oder eine Verwendung eines Projekts als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
§ 10 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an den von Monvel für ihn erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne geschäftliche Zwecke.
(2) Zu den Arbeitsergebnissen zählen insbesondere Berichte, Analysen, Roadmaps, Präsentationen, Entscheidungsvorlagen und Checklisten, soweit sie Gegenstand der vereinbarten Leistung sind.
(3) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanzierungspartner, Investoren, zuständige Behörden oder andere für das konkrete Vorhaben erforderliche Stellen ist im notwendigen Umfang zulässig. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung, Weiterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Monvel in Textform.
(4) Allgemeine Methoden, Konzepte, Vorlagen, Modelle, Fachwissen und sonstiges Know-how von Monvel bleiben von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt. Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
(5) Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 11 Haftung
(1) Monvel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Monvel, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Monvel haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Monvel, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Monvel übernimmt keine Gewähr für Entscheidungen oder Handlungen unabhängiger Behörden, Gerichte, Banken, Notare oder sonstiger Dritter, soweit diese Monvel nicht zuzurechnen sind. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für Schäden, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet Monvel nur, soweit Monvel hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
(7) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
(1) Monvel verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter www.monvel.eu/datenschutzerklaerung.
(3) Soweit Monvel personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(4) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an Monvel verantwortlich, soweit dies in seinen datenschutzrechtlichen Verantwortungsbereich fällt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Monvel und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Monvel in Göppingen vereinbart. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können in Textform vereinbart werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
(4) Einmalige Leistungspakete umfassen ausschließlich den vereinbarten Leistungsumfang. Eine darüber hinausgehende laufende Betreuung, Beratung oder operative Unterstützung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Auftragsbedingungen für Verbraucher der Monvel UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Monvel UG (haftungsbeschränkt), Rechberghäuser Weg 11, 73035 Göppingen, Deutschland (nachfolgend „Monvel“), und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(2) Sie gelten insbesondere für individuell vereinbarte Beratungs-, Recherche-, Analyse-, Schulungs-, Koordinations- und organisatorische Unterstützungsleistungen.
(3) Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Für Verträge, die ein Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB schließt, gelten die gesonderten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Unternehmer von Monvel.
(5) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Auftragsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Monvel stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
(2) Mit Übermittlung einer Buchungsanfrage über das Buchungssystem oder auf einem anderen vereinbarten Weg gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählte Leistung ab.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Monvel die Buchungsanfrage ausdrücklich in Textform, beispielsweise per E-Mail, annimmt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar.
(4) Monvel ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht nicht.
(5) Die gesetzlichen Informationspflichten und Anforderungen an den elektronischen Vertragsschluss bleiben unberührt.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Eine andere Vertragssprache kann individuell vereinbart werden.
(7) Der Kunde erhält eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags sowie die maßgeblichen Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail.
(8) Ein kostenloses Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keine Verpflichtung zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Inhalt, Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Dauer der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung beziehungsweise dem individuellen Angebot.
(2) Monvel erbringt insbesondere Beratungs-, Recherche-, Analyse- und organisatorische Unterstützungsleistungen sowie Leistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Gründungsvorhaben.
(3) Monvel verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Insbesondere übernimmt Monvel keine Garantie für die Erteilung behördlicher Genehmigungen, die Eintragung einer Gesellschaft, den Abschluss von Verträgen mit Dritten oder bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse.
(5) Vereinbarte Analysen und Empfehlungen beruhen auf den verfügbaren Informationen, den Angaben des Kunden sowie dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(6) Soweit die Leistung die Mitwirkung von Behörden, Banken, Institutionen oder sonstigen Dritten voraussetzt, können sich Bearbeitungszeiten aufgrund deren Verfügbarkeit und Mitwirkung verlängern. Monvel informiert den Kunden über absehbare Verzögerungen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(7) Monvel kann geeignete Mitarbeiter oder Kooperationspartner zur Leistungserbringung einsetzen. Die vertragliche Verantwortung von Monvel gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
(8) Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur nach vorheriger Vereinbarung erbracht und vergütet.
(9) Soweit die vereinbarte Leistung die Erstellung eines abnahmefähigen Werks umfasst, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Mängelhaftung.
§ 4 Abgrenzung zu Rechts- und Steuerberatung
(1) Monvel erbringt strategische, organisatorische, administrative und betriebswirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
(2) Monvel erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen, keine vorbehaltene Steuerberatung und keine notariellen Tätigkeiten. Gesetzlich zulässige Nebenleistungen bleiben unberührt.
(3) Soweit eine rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung erforderlich ist, muss diese durch entsprechend befugte Berufsträger erfolgen.
(4) Monvel kann die organisatorische Abstimmung mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und anderen Fachberatern unterstützen.
(5) Externe Berufsträger werden grundsätzlich unmittelbar durch den Kunden beauftragt und vergütet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
(2) Dies umfasst insbesondere die Beantwortung vereinbarter Fragebögen und die Bereitstellung der für die Leistung erforderlichen Dokumente.
(3) Vereinbarte Bearbeitungszeiten beginnen grundsätzlich nach Eingang der vereinbarten Zahlung und der erforderlichen Informationen und Unterlagen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht werden, können zu einer entsprechenden Anpassung des Zeitplans führen.
(5) Entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, wird Monvel den Kunden darüber informieren. Eine zusätzliche Vergütung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
(6) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Für Verbraucher gelten die im bestätigten Auftrag vereinbarten Gesamtpreise in Euro einschließlich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(2) Nach Vertragsschluss stellt Monvel die vereinbarte Vergütung in Rechnung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Voraussetzungen des Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
(4) Monvel beginnt mit der Leistungserbringung grundsätzlich nach Eingang der vereinbarten Zahlung und Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
(5) Bei umfangreicheren Projekten können individuelle Zahlungspläne vereinbart werden.
(6) Externe Kosten, beispielsweise für Behörden, Register, Notare, Übersetzungen oder andere Dienstleistungen Dritter, sind nicht im vereinbarten Preis enthalten, soweit dies vor Vertragsschluss eindeutig ausgewiesen und entsprechend vereinbart wurde.
(7) Die Beauftragung kostenpflichtiger Leistungen Dritter erfolgt grundsätzlich unmittelbar durch den Kunden. Soll Monvel entsprechende Kosten im eigenen Namen veranlassen, bedarf dies einer vorherigen Vereinbarung.
(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(9) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(2) Über die Voraussetzungen, Fristen und Folgen eines bestehenden Widerrufsrechts wird der Kunde vor Vertragsschluss gesondert informiert. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden ihm nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
(3) Soll Monvel auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, erfolgt dies unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Bei einem wirksamen Widerruf richtet sich ein möglicher Anspruch auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Hierüber wird der Kunde entsprechend informiert.
(6) Soweit Monvel mit Verbrauchern widerrufsfähige Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließt, stellt Monvel gemäß § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. Diese ist während der gesetzlichen Widerrufsfrist leicht zugänglich, deutlich erkennbar und mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung gekennzeichnet.
(7) Über die elektronische Widerrufsfunktion kann der Kunde unter Angabe seines Namens, der zur Identifizierung des Vertrags erforderlichen Informationen sowie seiner elektronischen Kontaktadresse den Widerruf erklären und durch Betätigung der Funktion „Widerruf bestätigen“ übermitteln.
(8) Nach Übermittlung über die elektronische Widerrufsfunktion erhält der Kunde unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung, die den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs enthält.
(9) Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausübung des Widerrufsrechts, insbesondere durch eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Brief, bleiben unberührt.
§ 8 Termine, Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Vereinbarte Beratungs-, Besprechungs- und Schulungstermine können bis 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin einmalig kostenfrei verschoben werden, sofern ein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden kann.
(2) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
(3) Bei kurzfristigen Terminabsagen außerhalb eines wirksam ausgeübten Widerrufsrechts richten sich etwaige Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere sind ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten zu berücksichtigen, soweit gesetzlich vorgesehen.
(4) Bei Kündigung eines Auftrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweils einschlägigen Vertragstyps.
(5) Muss Monvel einen Termin aus wichtigem Grund verschieben, wird ein zumutbarer Ersatztermin angeboten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(6) Einmalige Leistungspakete umfassen ausschließlich die vereinbarten Leistungen. Eine anschließende laufende Betreuung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.
§ 9 Reisekosten und zusätzliche Aufwendungen
(1) Bei Online-Leistungen entstehen keine zusätzlichen Reisekosten.
(2) Leistungen vor Ort sowie damit verbundene Reise- und Übernachtungskosten werden nur gesondert berechnet, wenn dies vor Vertragsschluss oder vor der zusätzlichen Beauftragung ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Die Höhe der vereinbarten zusätzlichen Kosten wird dem Kunden einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer mitgeteilt. Soweit diese Kosten nicht im Voraus genau berechnet werden können, wird der Kunde vor seiner verbindlichen Beauftragung über die Berechnungsgrundlage informiert.
(4) Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
(1) Monvel behandelt die im Rahmen des Auftrags erhaltenen vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Erfüllung des vereinbarten Auftrags, soweit keine andere rechtliche Grundlage besteht.
(2) Eine Weitergabe an zur Leistungserbringung erforderliche Mitarbeiter oder Kooperationspartner erfolgt unter Beachtung gesetzlicher Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten.
(3) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorausgesetzten eigenen Zwecke.
(4) Eine darüber hinausgehende kommerzielle Weiterverwertung, Veröffentlichung oder Weiterlizenzierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit diese Nutzungen nicht bereits vom Vertragszweck umfasst oder gesetzlich gestattet sind.
(5) Allgemeine Methoden, Vorlagen, Konzepte und das Know-how von Monvel verbleiben bei Monvel, soweit daran entsprechende Rechte bestehen und nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Gesetzliche Nutzungs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Monvel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Monvel, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Monvel haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Monvel, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Monvel übernimmt keine Garantie für Entscheidungen oder Handlungen unabhängiger Behörden, Banken, Gerichte, Notare oder sonstiger Dritter. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
(1) Monvel verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.
(2) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.monvel.eu/datenschutzerklaerung.
(3) Die Einbindung externer Dienstleister erfolgt unter Beachtung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht maßgeblich sind, bleiben unberührt.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
(3) Änderungen und Ergänzungen können in Textform vereinbart werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Stand: Oktober 2026
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, als Verbraucher, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Monvel UG (haftungsbeschränkt), Rechberghäuser Weg 11, 73035 Göppingen, Telefon +49 7161 651 2824, E-Mail info@monvel.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
